Zivile Polizeibeamte haben laut Skånskan in Lund einen Wohnmobildieb gefasst. Der Staatsanwalt wollte den Mann wegen schweren Diebstahls verurteilt sehen, weil er in Wohnmobile eingebrochen war, die als Wohnungen gelten. Das Bezirksgericht war jedoch der Ansicht, dass ein Wohnmobil nicht mit einer festen Wohnung verglichen werden kann, und verurteilte den Mann daher nur wegen Diebstahls.
Was meinen Sie dazu?
Was meinen Sie dazu? Sollte der Einbruch in ein Wohnmobil dem Einbruch in eine Wohnung gleichgestellt und als schwerer Diebstahl eingestuft werden, oder ist es angemessen, nur wegen Diebstahls verurteilt zu werden?
Schrott sagte:
Ich denke, es sollte definitiv als schwerer Diebstahl betrachtet werden.
06. September 2010 - 21:40
Tove sagte:
Meines Erachtens sollte er genauso eingestuft werden wie ein Einbruch in eine Wohnung. Nicht umsonst wird es Mobilheim genannt. Das ist nicht dasselbe wie ein Einbruch in ein Auto.
07. September 2010 - 1:29
Katarina sagte:
Juristische Haarspalterei und nicht einfach nur, dass es das eine oder das andere ist.
Trotzdem traurig für das Opfer!
07. September 2010 - 2:34
Ninny sagte:
Ja, ich denke, es sollte als Einbruch in eine Wohnung eingestuft werden. Einerseits ist es so etwas wie ein Sommerhaus - nur eben auf Rädern. Dann gibt es defacto immer noch einige, die das ganze Jahr über in ihrem Auto leben, und dann ist es ihr Zuhause!!! so denke ich.
07. September 2010 - 5:40
admin sagte:
Wir sind auch der Meinung, dass dies als schwerer Diebstahl eingestuft werden sollte. Wir haben gestern darüber gesprochen und stimmen mit dem überein, was du schreibst, Ninni. Wenn Sie es schon nicht mit einem festen Wohnsitz vergleichen wollen, sollten Sie es zumindest mit einem Sommerhaus vergleichen können. Und in einem Sommerhaus wäre es sicherlich ein schwerer Diebstahl... Schließlich hat man in einem Wohnmobil viel mehr Wertsachen und persönliche Gegenstände als in einem normalen Auto...
07. September 2010 - 7:18
Dila sagte:
Ich denke auch, dass es als schwerer Diebstahl eingestuft werden sollte. Im Wohnmobil haben Sie im Grunde genommen Ihr Zuhause, genau wie in einem Sommerhaus. Es gibt Menschen, die nie unterscheiden können, was meins ist und was deins ist. Es ist eine Schande.
Umarmung Dila
07. September 2010 - 11:07
Roger sagte:
Ich stimme Dila zu, wir haben uns für unser Sommerhaus auf Rädern entschieden .... also eindeutig ein großer Diebstahl.
07. September 2010 - 13:04
Alexandra sagte:
Ich denke, das sollte als schwerer Diebstahl betrachtet werden. Für viele ist es ein zweites Zuhause. Genau wie ein Sommerhäuschen.
Einen schönen Tag noch!
07. September 2010 - 15:57
Lena und Jan sagte:
Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, dauerhaft in ihrem Wohnmobil zu leben, so dass es sich nicht mehr nur um Urlaubsgadgets handelt, die Sie in Ihrem Wohnmobil haben! Die Versicherungsgesellschaften verlangen höhere Prämien und werden diese hoffentlich nach dem Prinzip des ständigen Wohnsitzes erstatten. Dann gilt der Einbruch/Diebstahl in die Wohnung als schwerer Diebstahl! Ich bin mir nicht sicher, ob die Gesetzgebung sich dieser Entwicklung schon bewusst ist, aber wie werden die Roma behandelt?
11. September 2010 - 10:07
Camilla sagte:
Eine schwierige Frage, denke ich. Was versteht man unter einem Einbruch in einen Wohnwagen? Und in einem Sommerhäuschen? Man muss das Ganze fast unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten. Wird der Wohnwagen als ständiger Wohnsitz genutzt? War er zum Zeitpunkt des Einbruchs in Betrieb oder wurde er für den Winter stillgelegt usw.? Ich bewahre in meinem Sommerhaus absolut nichts Wertvolles auf, das wäre dann vielleicht der Fernseher. Das rechtfertigt jedoch keinen Einbruch dort.
Ich finde jeden Diebstahl an sich abscheulich, egal ob er aus der Wohnung, dem Keller oder aus dem Garten gestohlen wird. Meins ist meins und nicht das des Diebes. Auspeitschen spielt also keine Rolle!:p
Ok... dem Vater, der einen Apfel für sein hungriges Kind in Afrika gestohlen hat, vergebe ich jedes Mal.
11. September 2010 - 12:02
Kalleg sagte:
Der Wohnwagen ist mein Zuhause, wenn ich auf Reisen bin, also sollte das natürlich als schwerer Diebstahl betrachtet werden.
15. September 2010 - 14:36