Welche Rechte habe ich als Fluggast, wenn mein Flug annulliert wird oder sich verspätet? Peter hatte auf seiner jüngsten Reise in die Schweiz acht Stunden Verspätung, und erst kürzlich saßen viele Menschen wegen des Konkurses von Thomas Cook fest. Welche Rechte habe ich als Reisender wirklich?
Inhaltsübersicht
Verspätung auf dem Weg in die Schweiz
Als Peter kürzlich in die Schweiz flog, hatte er acht (!) Stunden Verspätung. Nicht also Spaß, wenn man nur ein paar Tage Zeit hat, die Schweizer Alpen zu erleben. Anstatt den spektakulären Mauvosin-Staudamm in Verbier lernte er den Flughafen Schiphol in Amsterdam besser kennen.
Gestrichene Flüge nach dem Konkurs von Thomas Cook
Erst vor wenigen Tagen hat das große Unternehmen Thomas Cook in Konkurs und kurz darauf wurden alle Flüge mit der Tochtergesellschaft Ving gestrichen. Die besorgten Reisenden wurden am Vorabend beruhigt, und erst am Flughafen erhielten sie die Annullierungsmitteilung. Was ist das für ein Spaß, wenn man Geld gespart, einen Urlaub gemacht und alle praktischen Dinge erledigt hat, um eine Woche im Ausland verbringen zu können?
Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug annulliert wird oder sich verspätet?
Welche Rechte haben Sie eigentlich, wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet? Sie haben tatsächlich eine Menge Rechteaber nur in bestimmten Situationen. Man muss nur wissen, wann man eine Entschädigung beantragen kann!
EU-Verordnung über Fluggastrechte
Bereits 2004 hat die EU eine Verordnung zum Schutz der Fluggäste vor größeren Störungen im Flugverkehr erlassen. Die Verordnung gilt für große Flugverspätungen, verpasste Anschlüsse und andere Flugänderungen, die erhebliche Unannehmlichkeiten verursachen.
Für wen gilt die EU-Verordnung?
Die EU-Verordnung gilt für Personen, die rechtzeitig eingecheckt haben, über einen gültigen Fahrschein und eine Buchungsbestätigung verfügen und
- Starten Sie Ihre Reise von einem EU-Flughafen oder
- in einem EU-Land mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft landen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Verordnung?
Sie haben Anspruch auf Entschädigung in den folgenden Fällen, sofern die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Störung:
- Verspäteter Flug - wenn Sie mit drei oder mehr Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen
- Annullierter Flug - wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug über die Flugannullierung informiert wurden
- Überbuchter Flug - wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, weil die Fluggesellschaft Ihren Flug überbucht hat
- Verpasster Anschlussflug - wenn Sie aufgrund eines verpassten Anschlussfluges mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden an Ihrem Endziel ankommen (dies gilt auch, wenn der Anschlussflug von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wurde, vorausgesetzt, das Ticket ist für alle Strecken gültig)
Auf welche Entschädigung habe ich Anspruch?
Die Höhe der Entschädigung, auf die Sie nach der EU-Verordnung Anspruch haben, hängt davon ab, wie weit Sie geflogen sind, und ist nicht vom Preis des Flugscheins abhängig. Sie können Anspruch darauf haben:
- Kurzstreckenflüge (bis zu 1500 Kilometer) - 250 Euro
- Mellandistansflyg ( 1500 - 3500 Kilometer - 400 Euro
- Langstreckenflüge (mehr als 3500 Kilometer) - 600 Euro
Wann habe ich nicht Anspruch auf Entschädigung?
Es gibt (natürlich!) Ausnahmen, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Liegt die Ursache der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft (sogenannte "außergewöhnliche Ereignisse"), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Die folgenden Gründe können dazu führen, dass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben:
- Unvermeidbare Sicherheitsrisiken
- Sperrung eines Flughafens oder Luftraums
- Vögel fliegen in den Motor
- Schlechte Wetterbedingungen
- Streiks
- Politische Unruhen
Aber ... wenn das Problem durch "angemessene Maßnahmen" hätte vermieden werden können - dann haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf Entschädigung!
Mehr Rechte durch die EU-Verordnung
Neben einer finanziellen Entschädigung können Sie auch Anspruch auf kostenlose Verpflegung und Getränke haben, z. B. während Sie am Flughafen warten. Lesen Sie mehr über EU-Vorschriften und Fluggastrechte bei Flightright.
Flightright ist ein Unternehmen, das bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen hilft, wenn Sie dies nicht selbst tun wollen. Sie behalten den Überblick über die Entschädigung, die Ihnen zusteht, setzen sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung und bringen die Angelegenheit notfalls vor Gericht. Gelingt es ihnen, die Forderung durchzusetzen, ziehen sie 29,75 % Provision ab, gelingt dies nicht, kostet es nichts.
Was gilt also im Fall von Peter ... und für Ving-Reisende?
Peter hatte tatsächlich mehr als drei Stunden Verspätung, aber die Verspätung wurde durch einen Streik verursacht. Ein Streik gilt als "außergewöhnliches Ereignis", auf das die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat = keine Entschädigung.
Was ist mit Thomas Cook und Ving? Wenn ein Unternehmen in Konkurs geht, müssen Sie prüfen, ob Sie eine Versicherung haben, die den Schaden deckt, oder Sie können einen Anspruch beim Konkursverwalter geltend machen. Aber Ving ist nicht bankrott gegangen, und die Flüge waren nach einem Tag wieder im Einsatz. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, haben Sie mit der Reisegarantie das Recht, umzubuchen oder Ihr Geld zurückzubekommen.
Aber muss man nicht in manchen Fällen auch ein Recht auf Entschädigung haben? Oder? Es könnte zum Beispiel sein, dass Sie Urlaub genommen haben und Ihre Urlaubstage nicht nutzen können. In diesem Fall würde ich mich nicht damit zufrieden geben, nur mein Geld zurückzubekommen ...
Helena aus Finnland sagte:
Wir haben eine Woche Herbsturlaub auf Gran Canaria gebucht (und bezahlt). Reisen Sie mit Tjäreborg aus Finnland. Wir hoffen und glauben, dass die Flüge im Oktober starten werden.
25. September 2019 - 6:52
Helena sagte:
Das dürfte jetzt kein Problem mehr sein! Schön, dass man sich auf die Herbstferien freuen kann! 🙂
25. September 2019 - 9:39
Ama de casa sagte:
Ein Chaos von Verspätungen und Annullierungen. Natürlich ist es gut, dass man Anspruch auf eine Entschädigung hat, aber die verlorene Zeit ist trotzdem verloren, das ist das Schlimmste, denke ich. Das "ewige" Warten, wenn man etwas viel Schöneres hätte tun können, als in einem Flughafen zu sitzen.
Aber natürlich ist es immer noch ein landesinternes Problem. Es kann Ihnen weitaus Schlimmeres passieren.
25. September 2019 - 18:18
Helena sagte:
Verspätungen können als ein landesinternes Problem betrachtet werden. Ich habe neulich im Zusammenhang mit dem Konkurs von Thomas Cook darüber gesprochen. Diejenigen, die am stärksten betroffen sind, können diejenigen sein, die in den Endzielen arbeiten und für Ihr Überleben auf Touristen angewiesen sind. Im Vergleich dazu sind Wartezeiten (oder verpasster Urlaub) ein Problem im Inland. Gleichzeitig denke ich, dass Sie sich um Ihre alltäglichen Probleme kümmern müssen. Vergleiche sind manchmal gut, um eine Perspektive zu gewinnen. Aber man muss auch Gefühle haben in Bezug auf das, was im eigenen Leben vor sich geht, und in unserer Gesellschaft ist Stress wahrscheinlich eine Sache, die viele Menschen betrifft.
25. September 2019 - 21:08
PO sagte:
Es ist ein energieaufwändiger Dschungel, daher würde ich den "Fall" definitiv Flightright überlassen.
Ich komme trotzdem an mein Ziel und wieder nach Hause, wenn auch mit einer Verspätung von X Stunden. Ich denke, das Geld, das ich dafür bekomme, ist eine Entschädigung. Ich finde das sogar ziemlich großzügig.
25. September 2019 - 20:23
Helena sagte:
Ich würde auch erwägen, die Angelegenheit fallen zu lassen. Zumindest in einigen Fällen. Ich weiß, dass ich schlecht darin bin, diese Forderungen überhaupt erst zu stellen. Dann wäre die Sache vielleicht schon erledigt! Natürlich können Sie dies auch selbst tun, wenn Sie die Zeit und Energie dazu haben.
25. September 2019 - 21:12